Seit 1. August 2013 klärt § 24 SGB VIII den Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.
Unsere Kindertagespflege wird durch den Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge – Kreisjugendamt – gefördert.
Wenn Sie Ihr Kind von uns betreuen lassen wollen, wird deshalb der Betreuungsvertrag zwischen Ihnen, uns und dem Kreisjugendamt geschlossen.
Dadurch ist es möglich, dass der von Ihnen zu entrichtende Kostenbeitrag mit dem Kostenbeitrag in einer Kinderkrippe vergleichbar ist.
Nähere Informationen, den Betreuungsvertrag und die Tabelle über den Kostenbeitrag finden Sie hier:
Die Fachberatung der EJF gAG ist eine Anlauf- und Vermittlungsstelle für Eltern, die eine qualifizierte Kinderbetreuung in der Kindertagespflege suchen und für Tagespflegepersonen, die gerne Kinder betreuen möchten.
Nähere Informationen finden Sie hier: